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- 4.11.2010: Scheidung-Wo Verfahrenskostenhilfe beantragen?
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Archiv der Kategorie Scheidungskosten
Scheidung-Wo Verfahrenskostenhilfe beantragen?
4.11.2010 von KM.
Scheidung-Wo Verfahrenskostenhilfe beantragen?
Jeder der auf Grund seines Einkommens bzw. der Höhe der monatlichen Ausgaben nicht in der Lage ist, die Kosten des Scheidungsverfahrens selbst zu tragen, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Aber wo und wie geschieht dies?
Da der Scheidungsantrag ohnehin nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden darf, beantragt auch der Rechtsanwalt für den Mandanten die Verfahrenskostenhilfe. Der Anwalt hat Formulare, die der Mandant ausfüllen muss. Sodann reicht der Anwalt ein entsprechendes Formular nebst Belegen zur Bedürftigkeit der Partei beim Familiengericht ein.
Das Antragformular finden Sie zum Download auch auf unserer Website: Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Scheidungskosten-Wer trägt diese am Ende des Verfahrens?
23.2.2010 von KM.
Scheidungskosten-Wer trägt diese letztendlich nach Abschluss des Verfahrens?
Das Gesetz sieht eine Kostenaufhebung vor. Existiert keine Vereinbarung zu den Kosten, tragen die Eheleute die außergerichtlichen Anwaltskosten jeweils selbst und die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte.
Ist nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten, sollen aber die Kosten insgesamt hälftig geteilt werden, empfiehlt es sich, vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens eine Kostenvereinbarung zu unterzeichnen. Abweichend von der gesetzlichen Folge der Kostenaufhebung kann die Vereinbarung dahingehend lauten, dass auch die Anwaltskosten von beiden Eheleuten jeweils zur Hälfte getragen werden.
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Scheidungskosten
23.11.2009 von KM.
Scheidungskosten
Da die Scheidungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren) gesetzlich vorgegeben sind, sollte die Kostenfrage bei der Auswahl des Rechtsanwaltes keine Rolle spielen.
Wir stellen Ihnen hier für die Berechnung sämtlicher Kosten eines einverständlichen Scheidungsverfahrens einen Online-Rechner zur Verfügung.
Die Scheidungsakte beim Anwalt kann ebenfalls online angelegt werden. Hierzu stellen wir Ihnen eine Webakte zur Verfügung, die für Sie 24h am Tag über eine Internetverbindung erreichbar ist. Sämtliche Dokumente, die normalerweise in Papierform existieren, befinden sich in einem gesicherten Bereich der Firma eConsult, Partner von Datev.
Um eine Webakte anzulegen, schicken Sie eine unverbindliche Anfrage und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
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Scheidung ab 01.09.2009 einfacher
6.11.2009 von KM.
Scheidung ab 01.09.2009 einfacher
Nach altem Recht bis zum 31.08.2009 war nach § 630 ZPO die Vorlage eines Einigungspapiers in vollstreckbarer Form erforderlich, wenn von den Eheleuten eine einverständliche Scheidung gewünscht war. Geregelt werden mussten die Folgesachen Elterliche Sorge, Umgang, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Nutzung der Ehewohnung und Hausrat.
Nach neuem Recht ist es für eine einverständliche Scheidung ausreichend, dass die Eheleute dem Gericht übereinstimmend mitteilen, dass es eine Einigung in den entsprechenden Punkten gibt. Das Gericht darf aber die Scheidung nicht mehr vom Inhalt oder von der Form der Einigung abhängig machen.
Desweiteren ist es wesentlicher einfacher geworden, den Versorgungsausgleich durch eine notarielle Vereinbarung auszuschließen. Hierzu sollte man sich bei Einleitung des Scheidungsverfahrens vom Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.
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Scheidung kostenlos
22.2.2009 von KM.
Eheleute ohne ausreichendes Einkommen, zB auch ALG II (Hartz IV) Empfänger können Prozesskostenhilfe beantragen. Die Staatskasse übernimmt ggf. die vollständigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ohne Anordnung einer Ratenzahlung. In diesem Fall muss von der Partei nichts gezahlt werden. Weisen Sie den Rechtsanwalt auf ihre finanzielle Situation hin und fragen Sie den Rechtsanwalt nach dem Prozesskostenhilfeformular.
Das Formular können Sie auch hier erhalten: Prozesskostenhilfe
Den Scheidungsantrag können Sie auch online stellen: Scheidungsantrag
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Scheidung-Prozesskostenhilfe
20.2.2009 von KM.
Scheidung-Prozesskostenhilfe
Eine Partei kann Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie unter Berücksichtigung der monatlichen Belastungen nicht in der Lage ist, die Kosten des Scheidungsverfahrens selbst zu tragen. Hierzu muss ein Prozesskostenhilfeformular ausgefüllt werden, welches der mit der Scheidung beauftragte Rechtsanwalt dem Mandanten zur Verfügung stellt. Der Rechtsanwalt reicht das Formular mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Sodann schickt das Familiengericht den Scheidungsantrag mit dem Prozesskostenhilfeformular an den Antragsgegner(in) mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Die förmliche Zustellung des Scheidungsantrages wird in aller Regel erst dann vom Familiengericht veranlasst, wenn die Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Wichtig zu wissen: Die förmliche Zustellung des Scheidungsantrages ist für das Ende der Ehezeit maßgeblich, wenn eszB um die Berechnung des Versorgungsausgleiches oder den Zugewinnausgleich geht. Deshalb sollte mit dem Rechtsanwalt besprochen werden,ob nicht im Einzelfall eine frühere Zustellung veranlasst werden muss.
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Scheidung - Welche Kosten?
10.2.2009 von KM.
Welche Kosten bei einem Scheidungsverfahren entstehen, richtet sich nach dem Gegenstandswert. Diesen ermittelt das Familiengericht unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der Parteien.
Rechenbeispiele finden Sie unter http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de
Neu: Unser Online-Rechner Scheidungskosten
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